GARANTIEINFORMATIONEN

Die folgende beschränkte Garantie gilt für alle aktuellen GIANT & Liv Fahrräder, die ab 2012 hergestellt wurden. Bei Fahrrädern aus dem Jahr 2011 und älteren Modellen findest du die entsprechenden Garantieinformationen in der Bedienungsanleitung oder bei GIANT oder deinem autorisierten GIANT-Händler.

GIANT Bicycle, Inc. übernimmt keine Garantie für individuelle Daten der Seriennummern. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls werden deine persönlichen Aufzeichnungen benötigt. Bitte bewahre deinen Kaufbeleg für den Fall auf, dass ein Garantiefall registriert werden muss.

Wichtig: Bitte notiere dir den Modellnamen und die Seriennummer deines GIANT Fahrrads.

Position der Rahmen-Seriennummer

Du findest die Rahmennummer deines GIANT Fahrrads auf dem Sitzrohr, unter dem Oberrohr, in der Nähe des Tretlagergehäuses (Kurbelgehäuse), auf der Unterseite des Tretlagergehäuses oder auf dem linken hinteren Ausfallende (Hinterradnabe).

Falls du Schwierigkeiten hast, erkundige dich bei deinem GIANT-Vertragshändler, wo sich die Seriennummer an deinem Fahrrad befindet. Bewahre deinen Kaufbeleg auf; dieser Nachweis hilft dir auch bei polizeilichen Ermittlungen oder Versicherungsansprüchen.

Erforderliche Montage beim Kauf

Diese Garantie gilt nur für Fahrräder und Rahmensätze, die bei einem autorisierten GIANT-Händler neu gekauft und von diesem Händler zum Zeitpunkt des Kaufs montiert wurden.

Registrierung und erweiterte Garantieabdeckung

Ab dem 1. August 2022 erhalten registrierte Fahrräder erweiterte Vorteile, wie im Folgenden beschrieben. Ein registriertes Fahrrad bedeutet, dass es vom ursprünglichen Besitzer innerhalb von 90 Tagen nach dem Kaufdatum online registriert wurde. Du kannst dein Fahrrad auf der GIANT Website registrieren.

Eingeschränkte Garantie

GIANT garantiert dem Erstbesitzer unter eingeschränkten Bedingungen, dass der Rahmen, die starre Gabel, die Originalbauteile, die Fahrerausrüstung oder die Serviceausrüstung jedes neuen GIANT-Produkts (GIANT, Liv, Momentum), einschließlich E-Bikes und Rahmensets der Marke GIANT, für die unten angegebenen Zeiträume frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Diese Garantie gilt nur für Fahrräder, Rahmensätze und Ausrüstung, die ursprünglich neu bei einem autorisierten GIANT-Händler oder in den Online-Shops der GIANT-Gruppe gekauft und montiert wurden.

Gewährleistungszeit1 Jahr2 Jahre3 Jahre10 JahreLebenslang
Fahrradrahmen (Downhill ausgeschlossen)
Starre Gabeln
Downhill Rahmen
GIANT-Eigenmarken-Komponenten
Elektronische E-Bike Komponenten
E-Bike Akku✔(oder 600 Ladezyklen)
Pedale, Griffe, Lenkerband, Sattel✔ (Nicht-registrierte Räder)✔ (Registrierte Räder)
Lack und Decals
Oben nicht aufgeführte Teile

Die Garantie für Komponenten von Drittanbietern unterliegt den Garantierichtlinien der Originalmarke.

Für Zweitbesitzer beachten Sie bitte die nachstehende Richtlinie.

Zweitbesitzergarantie

Um umweltbewusst zu handeln und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern, wird bei registrierten Fahrrädern die Original-Rahmengarantie auf den Zweitbesitzer um zwei Jahre verlängert (andere nachfolgende Besitzer sind nicht inbegriffen und andere Teile sind nicht inbegriffen). Die Garantiefrist gilt ab dem ursprünglichen Kaufdatum durch den Erstbesitzer.

GIANT gewährt Garantien für die folgenden angegebenen Zeiträume.

Garantieleistungen für Zweitbesitzer*1 Jahr2 Jahre
Fahrradrahmen (Downhill ausgeschlossen)✔ (Kaufdatum des zweiten Besitzers)
Starre Gabeln✔ (Kaufdatum des Zweitbesitzers, falls innerhalb der ursprünglichen Garantiezeit verkauft)
GIANT-Eigenmarken-Komponenten✔ (Kaufdatum des Erstbesitzers)
Pedale, Griffe, Lenkerband, Sattel✔ (Kaufdatum des Erstbesitzers)
Elektronische Komponenten für E-Bikes✔ (Kaufdatum des Erstbesitzers)
Oben nicht aufgeführte Teile✔ (Kaufdatum des Erstbesitzers)

1) Die Garantie für Komponenten von Drittanbietern unterliegt den Garantierichtlinien der Originalmarke. 2) Die Zweitbesitzergarantie ist nur gültig, wenn der ursprüngliche Besitzer das Fahrrad registriert hat. 3) Die Garantie auf Rahmen und Starrgabel geht nicht über die ursprüngliche Garantiebeschränkung hinaus. (*Nur registrierte Fahrräder)

Teile, die nicht von GIANTstammen

Auch Komponenten von Drittanbietern genannt, einschließlich Federgabeln, Dämpfer und Schaltgruppen, unterliegen ausschließlich der angegebenen Garantie des Originalherstellers.

Begrenzte Abhilfe

Sofern nicht anders angegeben, beschränkt sich das einzige Rechtsmittel im Rahmen der oben genannten Garantie oder einer stillschweigenden Garantie auf den Ersatz defekter Teile durch gleichwertige oder höherwertige Teile nach alleinigem Ermessen von Giant. Diese Garantie gilt ab dem Kaufdatum, gilt nur für den Erstbesitzer und ist nicht übertragbar, es sei denn, das Fahrrad ist registriert. Giant haftet in keinem Fall für direkte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aufgrund von Personenschäden, Sachschäden oder wirtschaftlichen Verlusten, unabhängig davon, ob diese auf Vertrag, Garantie, Fahrlässigkeit, Produkthaftung oder einer anderen Theorie beruhen.

Garantie für Zweitbesitzer*1 Jahr AB KAUFDATUM DES EIGENTÜMERS2 Jahre AB KAUFDATUM DES EIGENTÜMERS
GIANT Eigenmarken-Komponenten
Pedale, Griffe, Lenkerband, Sattel
E-Komponenten für E-Bikes.
Nicht oben aufgeführte Teile

1) Für die Garantie auf Komponenten von Drittanbietern gelten die Garantierichtlinien der Originalmarke.

2) Die Zweitbesitzergarantie ist nur gültig, wenn der Erstbesitzer das Fahrrad registriert hat.

(*Nur registrierte Fahrräder)

Teile anderer Hersteller als GIANT

Auch als Komponenten von Drittanbietern bekannte Komponenten, mit denen das komplette GIANT-Fahrrad ausgestattet ist, einschließlich Federgabeln, hinterer Stoßdämpfer und Schaltgruppe, fallen ausschließlich unter die angegebene Garantie des jeweiligen Originalherstellers.

Eingeschränktes Klagerecht

Sofern nicht anders angegeben, beschränkt sich der einzige Rechtsbehelf im Rahmen der oben genannten Garantie oder einer stillschweigenden Garantie auf den Austausch defekter Teile durch Teile von gleichem oder höherem Wert nach alleinigem Ermessen von GIANT. Diese Garantie gilt ab dem Kaufdatum, gilt nur für den ursprünglichen Eigentümer und ist nicht übertragbar, es sei denn, das Fahrrad ist registriert. In keinem Fall haftet GIANT für direkte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch Personenschäden, Sachschäden oder wirtschaftliche Verluste, unabhängig davon, ob diese auf einem Vertrag, einer Garantie, Fahrlässigkeit, Produkthaftung oder einer anderen Theorie beruhen.

Ausschlüsse

Die obige Garantie oder jede stillschweigende Garantie deckt Folgendes nicht ab:

  • Normaler Verschleiß an Teilen wie Reifen, Ketten, Bremsen, Kabeln und Zahnrädern in Situationen, in denen keine Montage- oder Materialfehler vorliegen.
  • Fahrräder, die nicht von einem autorisierten GIANT-Händler gewartet wurden.
  • Unsachgemäße Wartung, Montage oder Installation.
  • Korrosion.
  • Änderungen gegenüber dem Originalzustand.
  • Verwendung des Fahrrads für ungewöhnliche, wettbewerbsbezogene und/oder kommerzielle Aktivitäten oder für andere Zwecke als die, für die das Fahrrad entwickelt wurde.
  • Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung verursacht wurden.
  • Schäden oder Ausfälle aufgrund von Unfall, Vernachlässigung, Missbrauch oder anormalem und übermäßigem Missbrauch.
  • Unsachgemäße Änderung oder Installation von Komponenten, Teilen oder Zubehör, die ursprünglich nicht für das verkaufte Fahrrad vorgesehen oder mit diesem kompatibel sind.
  • Lack- und Aufkleberschäden, die durch die Teilnahme an Wettkämpfen, Sprüngen, Abfahrten und/oder Training für solche Aktivitäten oder Veranstaltungen oder dadurch entstehen, dass das Fahrrad extremen Bedingungen oder klimatischen Bedingungen ausgesetzt oder damit gefahren wird.
  • Arbeitskosten für den Austausch oder die Umstellung von Teilen.

Sofern in dieser Garantie nichts anderes vorgesehen ist und vorbehaltlich aller zusätzlichen Garantien, haften Giant und seine Mitarbeiter und Vertreter nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art (einschließlich zufälliger und Folgeschäden oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Nichterfüllung verursacht wurden), die sich aus Giant ergeben oder diese betreffen Produkt.

GIANT übernimmt keine weiteren Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Alle stillschweigenden Garantien, einschließlich der Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, sind zeitlich auf die Dauer der oben genannten ausdrücklichen Garantien beschränkt.

Jeder Anspruch auf diese Garantie muss über einen autorisierten Giant-Händler oder -Distributor geltend gemacht werden. Für die Bearbeitung eines Garantieanspruchs ist der Kaufbeleg oder ein anderer Nachweis des Kaufdatums erforderlich.

Für Ansprüche außerhalb des Kauflandes können Gebühren und zusätzliche Einschränkungen anfallen.

Die Garantiedauer und Einzelheiten können je nach Land unterschiedlich sein. Diese Garantie gewährt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte, möglicherweise haben Sie aber auch andere Rechte, die von Ort zu Ort unterschiedlich sein können. DIESE GARANTIE BEEINTRÄCHTIGT IHRE GESETZLICHEN RECHTE NICHT.

Für die speziell für Ihr Land geltenden Garantierichtlinien besuchen Sie bitte die folgende Website und wählen Sie Ihren Standort aus: